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Channel: Kommentare zu: Maas International GmbH/ I-Cases hat nun doch Insolvenz angemeldet
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Von: Trallala

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Bestell Nr. 14766 vom 11.02.2013
Mir liegt mittlerweile ein vollstreckbares Versäumnisurteil vom 30.07.2013 und ein vollstreckbarer Kostenfestserzungsbeschluss vom 08.011.2013 gegen Maas International GmbH vor.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich bei der Forderunganmeldung „Abgesonderte Befriedigung“ oder „Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung“ ankreuzen soll/darf.
Ich möchte zum Einen mein Geld zurück und zum Anderen, das dieser Mensch für seine Betrügereien bestraft wird.


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